1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten.

2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Sie können telefonisch, per Internet oder schriftlich - sofern verfügbar - Ihr Objekt beim Haus Sonnleiten buchen. Sie erhalten von uns umgehend eine Reservierungsbestätigung. 1/3 der Mietsumme sind innerhalb von 14 Tagen anzuzahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten wird mit der schriftlichen Bestätigung des Hauses Sonnleiten abgeschlossen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Anzahlung, so kann das Haus Sonnleiten über das gebuchte Objekt frei verfügen. Liegt der Mietbeginn 8 Monate und länger nach der Reservierung, wird zunächst eine Reservierungsgebühr fällig. Diese wird dann bei der Anzahlung angerechnet. Bei kurzfristigen Reservierungen von weniger als 29 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort zahlbar und der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung des Hauses Sonnleiten und dieser Zahlung abgeschlossen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages, respektive der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen kann das Haus Sonnleiten die Leistungen verweigern.

3. Leistungen und Preise

Die publizierten Preise sind Wochenpreise für das jeweilige Mietobjekt in der entsprechenden Preisperiode. Geringfügige Abweichungen der Beschreibungen innerhalb der einzelnen Ferienwohnungen sind möglich. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Tage, An- und Abreisetag sind jeweils Samstag (Hochsaison). Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung des Haus Sonnleiten möglich. In den Preisen sind keine Nebenkosten enthalten. Kurtaxen sind vor Ort und bei Anreise zu bezahlen. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, Bettwäsche, Handtücher usw.). Angaben über Wetterverhältnisse sind keine Zusicherung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Leistungs- und Preisänderungen, die vor Ihrer Reservierung erfolgen, werden Ihnen bei Ihrer Buchung, spätestens in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sollten Differenzen zwischen der gedruckten Preisliste bzw. dem Katalog und der Reservierungsbestätigung auftreten, ist die Bestätigung maßgebend.

5. An- und Abreise

Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes - die Anreise sollte zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 20 Uhr anreisen, ist das Haus Sonnleiten rechtzeitig darüber zu informieren. Schlüssel sind beim Haus Christine in Gerlos vor dem Aufenhalt abzuholen und nach der Abreise wieder zu retournieren. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Haus Sonnleiten ab.

6. Vertragsrücktritt durch Sie

Bei Rücktritt oder Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages vor Reiseantritt ist das Haus Sonnleiten berechtigt, folgende prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen:
bis 43 Tage vor Reisebeginn = 10%
bis 29 Tage vor Reisebeginn = 50%
bis 20 Tage vor Reisebeginn = 80%.
Bei Stornierungen ab 19 Tag vor Reisebeginn bzw. am Anreisetag bleibt der gesamte Mietpreis (exklusiv Endreinigung) geschuldet. Maßgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend).

7. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages durch das Haus Sonnleiten

Das Haus Sonnleiten kann Ihnen, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. Der Haus Sonnleiten ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits bezahlte Gelder werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.

8. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet - mit seiner Haftpflichtversicherung (übernimmt Kosten) - für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, Sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Darüber hinaus sind Haustiere in den Wohneinheiten nicht erlaubt.

9. Beanstandungen

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.

10. Haftung von Haus Sonnleiten

Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist das Haus Sonnleiten bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen das Haus Sonnleiten einen allfälligen Minderwert, wenn den Haus Sonnleiten ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen auf Grund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch das Haus Sonnleiten ein Schaden entstehen, steht das Haus Sonnleiten ein. Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet das Haus Sonnleiten nicht:
a. Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
c. höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Haus Sonnleiten, der Vermittler oder Leistungsträger (z.B. Schlüsselhalter) trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte;
d. Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. Für außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Leistungsträger und Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen gehen vor.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten untersteht österreichischem Recht. Der Kunde kann den Haus Sonnleiten nur im lokalen zuständigen Amtsgericht einklagen. Das Haus Sonnleiten kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder im lokalen zuständigen Amtsgericht gerichtlich belangen. Die Vermittlung des Ferienobjektes durch uns erfolgt im Namen und für Rechnung von Haus Sonnleiten.


12. Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.