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1. Einleitung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages
zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten.
2. Anmeldung, Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Sie können telefonisch, per Internet oder schriftlich - sofern verfügbar - Ihr Objekt beim
Haus Sonnleiten buchen. Sie erhalten von uns umgehend eine
Reservierungsbestätigung. 1/3 der Mietsumme sind innerhalb von 14 Tagen
anzuzahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise
zu zahlen. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten
wird mit der schriftlichen Bestätigung des Hauses Sonnleiten
abgeschlossen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Anzahlung, so kann das
Haus Sonnleiten über das gebuchte Objekt frei verfügen. Liegt der Mietbeginn 8 Monate und länger nach der Reservierung, wird zunächst eine Reservierungsgebühr fällig. Diese wird dann bei der Anzahlung angerechnet. Bei
kurzfristigen Reservierungen von weniger als 29 Tagen vor Mietbeginn ist
der gesamte Mietpreis sofort zahlbar und der Vertrag wird mit der schriftlichen
Bestätigung des Hauses Sonnleiten und dieser Zahlung abgeschlossen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages, respektive der gesamten
Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen kann das Haus Sonnleiten
die Leistungen verweigern.
3. Leistungen und Preise
Die publizierten Preise sind Wochenpreise für das jeweilige Mietobjekt
in der entsprechenden Preisperiode. Geringfügige Abweichungen der Beschreibungen
innerhalb der einzelnen Ferienwohnungen sind möglich. Die Mindestmietdauer
beträgt in der Regel 7 Tage, An- und Abreisetag sind jeweils Samstag
(Hochsaison). Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung des Haus Sonnleiten möglich. In den Preisen sind keine Nebenkosten enthalten.
Kurtaxen sind vor Ort
und bei Anreise zu bezahlen. Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und
Stelle zu bezahlen sind vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche
Reinigung, Bettwäsche, Handtücher usw.). Angaben über Wetterverhältnisse
sind keine Zusicherung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen
worden. Leistungs- und Preisänderungen, die vor Ihrer Reservierung erfolgen,
werden Ihnen bei Ihrer Buchung, spätestens in der Buchungsbestätigung
mitgeteilt. Sollten Differenzen zwischen der gedruckten Preisliste bzw.
dem Katalog und der Reservierungsbestätigung auftreten, ist die Bestätigung
maßgebend.
5. An- und Abreise
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes - die Anreise sollte
zwischen 16 Uhr und 20 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten
Sie später als 20 Uhr anreisen, ist das Haus Sonnleiten rechtzeitig
darüber zu informieren. Schlüssel sind beim Haus Christine in Gerlos vor dem Aufenhalt abzuholen und nach der Abreise wieder zu retournieren. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen,
z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, Streiks usw. oder aus persönlichen
Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn
Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern
möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit dem Haus Sonnleiten
ab.
6. Vertragsrücktritt durch Sie
Bei Rücktritt oder Umbuchung nach Abschluss des Reisevertrages vor
Reiseantritt ist das Haus Sonnleiten berechtigt, folgende
prozentuelle Stornierungsgebühren zu verrechnen:
bis 43 Tage vor Reisebeginn = 10%
bis 29 Tage vor Reisebeginn = 50%
bis 20 Tage vor Reisebeginn = 80%.
Bei Stornierungen ab 19 Tag vor Reisebeginn bzw. am Anreisetag bleibt
der gesamte Mietpreis (exklusiv Endreinigung) geschuldet. Maßgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung
bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag
maßgebend).
7. Ersatzmietobjekte und Auflösung des Vertrages
durch das Haus Sonnleiten
Das Haus Sonnleiten kann Ihnen, wenn nicht vorhersehbare
oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt
zuweisen. Der Haus Sonnleiten ist berechtigt, den Vertrag
vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder
nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen,
die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermaßen
beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits
bezahlte Gelder werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen,
zurückbezahlt.
8. Pflichten des Mieters
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt
werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können
vom Schlüsselhalter abgewiesen oder gesondert vor Ort verrechnet werden.
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht
auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen,
des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung
inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden,
ist dieser unverzüglich dem Schlüsselhalter zu melden. Der Mieter haftet
- mit seiner Haftpflichtversicherung (übernimmt Kosten) - für allfällige
von ihm oder den Mitbenützern verursachte Schäden, es sei denn, Sie können
ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an
die Nachmieter übergeben werden kann. Darüber hinaus sind Haustiere in den Wohneinheiten nicht erlaubt.
9. Beanstandungen
Sollte das Objekt nicht in vertragsgemäßem Zustand sein oder erleiden
Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden.
10. Haftung von Haus Sonnleiten
Sollte das Mietobjekt nicht vertragskonform sein, ist das Haus Sonnleiten bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung
zu stellen. Ist dies innerhalb nützlicher Frist nicht möglich oder lehnen
Sie dieses aus objektiv wichtigen Gründen ab, so vergütet Ihnen das Haus Sonnleiten einen allfälligen Minderwert, wenn den Haus Sonnleiten
ein Verschulden trifft. Sollte Ihnen auf Grund schuldhaft verursachter
Vertragsverletzung durch das Haus Sonnleiten ein Schaden entstehen,
steht das Haus Sonnleiten ein. Die gesetzliche Haftung für
andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den
zweifachen Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten
Personen zusammengezählt werden). Ist der Schaden auf folgende Ursachen
zurückzuführen, haftet das Haus Sonnleiten nicht:
a. Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden
Person;
b. unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter,
die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
c. höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Haus Sonnleiten,
der Vermittler oder Leistungsträger (z.B. Schlüsselhalter) trotz aller
gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte;
d. Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls. Für außervertragliche
Haftung gelten diese Bestimmungen analog. Die Haftung für Leistungsträger
und Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Internationale Abkommen
und nationale Gesetze mit weitergehenden Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen
gehen vor.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Haus Sonnleiten untersteht
österreichischem Recht. Der Kunde kann den Haus Sonnleiten
nur im lokalen zuständigen Amtsgericht einklagen. Das Haus Sonnleiten
kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder im lokalen zuständigen Amtsgericht
gerichtlich belangen. Die Vermittlung des Ferienobjektes durch uns erfolgt
im Namen und für Rechnung von Haus Sonnleiten.
12. Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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